Allgemeine Geschäfts- und Montagebedingungen |
1. Vertrieb
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1.1 Handel |
| Gilt HGB 3.Abschnitt § 17 ff |
1.2 Handelsvertretung |
| Gilt HGB 7.Abschnitt § 84 ff |
2. Herstellung
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2.1 Rechtsstellung |
| Gilt ausschließlich BGB 7.Titel § 631 ff (Werkvertrag) |
2.2 Montage |
| Mit dem Beginn der Montage oder Inbetriebnahme ist eine Bestandsaufnahme oder Abnahme durchzuführen.
Den Monteuren sind, für deren Arbeiten, die notwendigen Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung zu Stellen.
Nach beendeter Arbeitsleistung ist unseren Monteuren ihre Bescheinigung über die geleisteten Arbeiten und deren Zeitdauer,
sowie die Mängelfreie Lieferung abzuzeichnen. |
2.3 Gültigkeit |
| Es gelten die beauftragten Leistungen.
Leistungen die das Auftragsvolumen überschreiten, zur Abwicklung jedoch erforderlich sind,
werden separat Angeboten und berechnet. Versand-, Versicherungs-, Transport- und Übergepäckkosten werden nach Aufwand abgerechnet.
Alle Verrechnungssätze sind Nettopreise. Die genannten Verrechnungssätze gelten zur Zeit der Ausfertigung.
Änderungen infolge geänderter Arbeitszeiten und Löhne bleiben vorbehalten. |
3. Widerrufsbelehrungen
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3.1 Widerrufsrecht |
| Sie können Ihre Vertragserklärung nach Vorgabe von BGB und HGB widerrufen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmen oder Selbstständigen und deren Beauftragten im Rahmen
Ihrer beruflichen Tätigkeit mit uns geschlossen werden, sowie bei Waren, Gewerken und Dienstleistungen die auf Kundenspezifikation angefertigt werden.
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3.2 Widerrufsfolgen |
| Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen ganz zurückzugewähren
und die daraus gezogenen Nutzungen herauszugeben.
Können die empfangenen Leistungen nicht oder in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss voller Wertersatz geleistet werden.
Der Rückversand erfolgt ausschließlich auf Kosten und Haftung des Versenders.
Die uns entstehenden Kosen für den Widerruf werden in Rechnung gestellt |
4. Liefer- und Zahlungsbedingungen
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Unsere Zahlungen erfolgen nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
Unsere Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich Mehrwertsteuer.
Diese wird entsprechend den jeweiligen Sätzen in Rechnung gestellt.
Wenn Zahlungsziele in unseren Rechnungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden,
sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Lieferungen erfolgen ab Werk Reicholzried oder des Vorlieferanten.
Fracht und Verpackung wird separat berechnet.
Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu. |
5. Haftung
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| Wir haften ausschließlich im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht.
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